Verbraucherschützer in Deutschland fordern einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass Behörden Anträge auch künftig ohne App, Smartphone oder Online-Konto bearbeiten müssen.
Hintergrund ist die voranschreitende Verwaltungsdigitalisierung auf Basis des Onlinezugangsgesetzes (OZG), die nach Ansicht der Kritiker ältere und technisch wenig versierte Bürger zunehmend an den Rand drängt.
Die Forderung richtet sich an Bund und Länder, die den digitalen Umbau der Ämter derzeit beschleunigen.

Was bedeutet ein "Recht auf analoge Verwaltung"?

Gemeint ist eine rechtlich verbindliche Garantie, dass jeder Verwaltungsvorgang – vom Wohngeldantrag bis zur Ummeldung – weiterhin auf Papier, am Schalter oder telefonisch abgewickelt werden kann, ohne Nachteile gegenüber dem digitalen Weg.
Bislang verpflichtet das Onlinezugangsgesetz (OZG) Bund, Länder und Kommunen vor allem dazu, Leistungen zusätzlich digital anzubieten.
Ein ausdrücklicher Schutz des analogen Zugangs fehlt jedoch.
Verbraucherschützer warnen, dass dieser Weg in der Praxis stillschweigend verschwinde, wenn Formulare nur noch über Portale wie die BundID erreichbar seien oder Termine ausschließlich online vergeben würden.

Warum geraten Papieranträge unter Druck?

Mit dem Once-Only-Prinzip sollen Bürger ihre Daten künftig nur einmal angeben, woraufhin die Behörden sie untereinander austauschen.
Das setzt jedoch in der Regel ein digitales Nutzerkonto voraus.
Wer keines anlegt oder anlegen kann, droht von diesen Vereinfachungen ausgeschlossen zu werden.
Branchenbeobachter verweisen darauf, dass ein erheblicher Teil der älteren Bevölkerung kein Smartphone für solche Verfahren nutzt oder Sicherheitsbedenken bei der digitalen Identifizierung hat.
Hinzu kommen Menschen ohne stabilen Internetzugang, mit Behinderungen oder mit geringen Deutschkenntnissen.
Für sie kann der schrittweise Rückbau des Schalterbetriebs den Zugang zu staatlichen Leistungen faktisch erschweren – gerade dann, wenn analoge Angebote zwar formal bestehen, aber kaum noch beworben oder personell ausreichend besetzt werden.

Wie reagiert die Politik?

Die Bundesregierung treibt die Digitalisierung über den Bundes-CIO im Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) voran und hat das OZG zuletzt mit dem OZG-Änderungsgesetz nachgeschärft.
Ein verbrieftes Recht auf analoge Bearbeitung ist darin bislang nicht vorgesehen.
Verbraucherschützer plädieren dafür, einen solchen Anspruch gesetzlich zu verankern, etwa als Begleitregel zur weiteren OZG-Umsetzung.
Kommunale Spitzenverbände verweisen ihrerseits auf Kosten und Personalaufwand, wenn analoge und digitale Verfahren dauerhaft parallel vorgehalten werden müssten.
Fachleute sehen den Kern des Streits darin, digitale Teilhabe und Effizienzgewinne in Einklang zu bringen, ohne einen Teil der Bevölkerung zurückzulassen.
Solange eine ausdrückliche Regelung fehlt, bleibt der Erhalt des analogen Zugangs vor allem eine Frage des politischen Willens vor Ort.